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   BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13   

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https://dejure.org/2015,3926
BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13 (https://dejure.org/2015,3926)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2015 - 2 C 13.13 (https://dejure.org/2015,3926)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 (https://dejure.org/2015,3926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BBesG 2002 § 57; BBesG § 54; GAD §§ 13, 27
    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze; Hineinwachsen; Bestandsmiete; Neuvermietung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG 2002 § 57
    Anerkennung; Bestandsmiete; Hineinwachsen; Mietobergrenze; Mietspiegel; Mietzuschuss; Neuvermietung; Notwendigkeit; Wohnraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 BBesG 2002, § 54 BBesG, § 13 GAD, § 27 GAD
    Anpassung des zuschussfähigen Mietanteils an veränderte Mietobergrenzen auch bei Bestandsmieten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 BBesG 2002, § 54 BBesG, § 13 GAD, § 27 GAD
    Anpassung des zuschussfähigen Mietanteils an veränderte Mietobergrenzen auch bei Bestandsmieten

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit einer Erhöhung von Mietobergrenzen für Bestandsmieten

  • rewis.io

    Anpassung des zuschussfähigen Mietanteils an veränderte Mietobergrenzen auch bei Bestandsmieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 54; BBesG § 57 Abs. 1
    Maßgeblichkeit einer Erhöhung von Mietobergrenzen für Bestandsmieten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpassung des zuschussfähigen Mietanteils an veränderte Mietobergrenzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 470
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13
    Uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt allerdings die Frage, ob bei der Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums die subjektiven Rechte des Beamten ausreichend berücksichtigt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13
    Hinsichtlich der Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums kommt der Verwaltung ein - allerdings durch das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzter - Entscheidungsspielraum zu (vgl. hierzu im anderen Verfahren des Klägers: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 - Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 6 C 26.85

    Besoldungsrecht - Soldat - Mietzuschuß - Ausländischer Dienstort - Nebenkosten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13
    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13
    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1991 - 1 A 914/89

    Dienstbehörde; Mietzuschuß; Auslandsdienstort; Mietspiegel; Selbstbindung;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13
    Das hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1991 - 1 A 914/89 - (RiA 1992, 320) selbst noch zutreffend so gesehen, bevor es mit dem Berufungsurteil diese Rechtsprechung aufgegeben hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 1 A 1693/19

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung auf Null;

    Mit Schreiben vom 13. April 2015 beantragte der Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -, juris, die Neuberechnung und Nachzahlung von Mietzuschuss.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - nicht verlangt, dass Mietzuschuss ohne Rücksicht auf Verjährungsfristen geltend gemacht werden könne.

    Die Beklagte hat ihr Ermessen nicht aufgrund des Erlasses vom 16. Dezember 2015 generalisierend dahingehend gebunden, die Grundsätze aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - auf Antrag auf Altfälle, die vor dem 22. Januar 2015 unanfechtbar geworden sind, anzuwenden, wenn der jeweilige materielle Anspruch auf Mietzuschuss noch nicht verjährt ist.

    b) Entgegen der Auffassung der Beklagten hat die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB jedoch jedenfalls nicht vor Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -, juris, zu laufen begonnen.

    Erst nach Ergehen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -, juris, bestand für den Kläger Veranlassung, sich an die Beklagte zu wenden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17

    Auswirkungen der Erhöhung der Obergrenzen bei der Berechnung der Höhe des

    Dieses Ergebnis entspreche auch der Rechtslage zum Mietzuschuss im Recht der Auslandsbesoldung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 2015 (- BVerwG 2 C 13.13 -) formuliert habe.

    Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

    Denn unabhängig von den - in der Berufungsbegründung der Beklagten ausführlich herausgearbeiteten - Unterschieden in der Natur und der Systematik der hier und in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behandelten Anspruchsgrundlagen lassen sich beide Ansprüche aus der im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Art. 33 Abs. 5 GG ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 10 B 4.91 -, juris Rn. 29; im Anschluss daran wie hier bereits OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 38).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18

    Soldat; Gewährung eines Trennungsübernachtungsgeldes; Höchstbetragsgrenze

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - (juris, LS und Rn. 16) hat es dazu entschieden, dass die Erhöhung der Mietobergrenzen im Rahmen des Mietzuschusses nach § 57 BBesG 2002 bzw. § 54 BBesG nicht nur für Neuvermietungen, sondern auch für Bestandsmieten maßgeblich ist, so dass auch ein Beamter, der ursprünglich zu groß oder zu teuer gemietet hat, in spätere - höhere - Mietobergrenzen "hineinwachsen" kann.

    Denn unabhängig von den Unterschieden in der Natur und Systematik der einzelnen Ansprüche (Besoldung auf der einen und ergänzende Fürsorgeleistungen auf der anderen Seite), gehen beide Ansprüche zurück auf die im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommende Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Artikel 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - 10 B 4.91 - juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18

    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem

    Dabei wird voraussichtlich zu berücksichtigen sein, dass Mietobergrenzen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Fürsorge- wie Vertrauensschutzaspekten auch dazu dienen, den Betroffenen bei Abschluss des Mietvertrages Klarheit darüber zu verschaffen, ob und inwieweit er mit einem Mietzuschuss rechnen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - Buchholz 240 § 54 BBesG Nr. 4 Rn. 13).
  • VG Köln, 16.03.2016 - 23 K 3722/14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Mietzuschuss auf der Grundlage der jeweils

    vgl. zur regelmäßigen Prüfung der Voraussetzungen des Mietzuschusses und der Mietobergrenzen BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -.

    vgl. hierzu erneut BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 - zum "Hineinwachsen in die Mietobergrenze".

  • VG Berlin, 10.11.2016 - 36 K 268.15

    Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld wegen einer Abkommandierung von Kiel nach

    Er sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 zum Aktenzeichen 2 C 13.13 bestätigt.
  • VG Köln, 20.12.2017 - 23 K 7270/15
    Nicht zu folgen vermag die Kammer der entgegenstehenden Auffassung des VG Berlin, vgl. Urteil vom 10. November 2016 - 36 K 455.15 -, wonach das Trennungsübernachtungsgeld dem auslandsbesoldungsrechtlichen Mietzuschuss gleichgestellt sei, für den wiederum das Mietpreisniveau im Bezugsraum maßgeblich ist, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -, juris.
  • VG Köln, 23.11.2016 - 23 K 1492/15

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Nutzung der günstigsten Möglichkeit der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 13.13 -, beide juris.
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